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Beinstein und eine echte Kaiserurkunde des Jahres 1086

Beinstein, Ortsansicht im Lagerbuch des Andreas Kieser, um 1680-1690, Landesarchiv Baden-Württemberg, HStA Stuttgart, H 107/14 Bd 6 Bl. 9
Beinstein, Ortsansicht im Lagerbuch des Andreas Kieser, um 1680-1690, Landesarchiv Baden-Württemberg, HStA Stuttgart, H 107/14 Bd 6 Bl. 9

1986 feierte das Dorf Beinstein im Remstal, damals schon seit einigen Jahren eine Ortschaft der Kreisstadt Waiblingen, ein großes Jubiläum: die 900-Jahrfeier. Mangels Beleg konnte nicht der eigene Geburtstag gefeiert werden, ersatzweise tat es wie so oft die Ersterwähnung.1

Quelle des ersten greifbaren Namensbelegs: eine Schenkungsurkunde Kaiser Heinrichs IV. vom 18. Juni 1086 für die Kirche zu Speyer zu seinem und seiner Eltern Seelenheil sowie für das seiner verstorbenen Tochter Adelheid über 26 Hufen (mansos) in der villa Beinstein nebst allem Zubehör und allen Einkünften. Das Original verwahrt das Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur A 113 (Selekte der älteren Urkunden / Best. A, Kaiser- und Königsurkunden vor 1200). Der Urkundentext wurde mehrfach ediert, u. a. im Band der MGH DD H IV, S. 517 f., Nr. 391 (dMGH), in den Regesta Imperii, RI III,2,3 n. 1245 und im Württembergische Urkundenbuch, Band 1, Nr. 238, S. 286 (WUB online). Eine fotografische Abbildung findet sich im Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden Marburg unter Zugangs-Nr. 3650.

In der Waiblinger Heimatforschung wurde 2014 der Vorwurf erhoben, der feiernde Ort mit seiner Festschrift2 sei wie auch die bisherige Forschung auf eine Fälschung hereingefallen.3 Anders als man erwarten könnte, konzentrierte sich die Kritik nicht auf die Beglaubigungsmerkmale4 (die von Siegel bis Signum vorhanden sind), das Kanzleidiktat oder den historischen Kontext der Urkunde,5 sondern auf folgende vermeintliche Indizien:

  • Der Text sei in “gotischer Schrift” verfasst, nicht aber der Ortsname, “der eher an moderne Druckschrift erinnert.”6
  • Die Schreibweise “Beinstein” habe es erst ab 1452 gegeben, alle Bezeichnungen vorher seien nicht nur anders geschrieben worden, sondern hätten auch anders gelautet: mit “g” in der Mitte (Beginstein, Baginstein, Beigenstein) – und woher habe “ein kaiserlicher Schreiber im Jahr 1086 wissen sollen, wie der Ortsname Jahrhunderte später geschrieben wird?”7
  • Es gebe keine Nachweise von speyerischem Besitz bis 1402, auch nicht im württembergischen Lagerbuch von 1351/528 unter den dort genannten Anliegern. Unwahrscheinlich, meint der Autor, immerhin handele es sich beim geschenkten Landbesitz laut Urkunde um 260 Hektar (berechnet aus den 26 mansos), im Vergleich mit heute also um das halbe Ortsgebiet.

Die Urkunde ist in der für das 11. Jahrhundert zu erwartenden diplomatischen Minuskel verfasst und weist in der ersten Zeile sowie in der Signum- und der Rekognitionszeile die typische littera elongata (Gitterschrift) auf. Nicht nur der Ortsname “Beinstein” ist in Großbuchstaben hervorgehoben, sondern auch andere Eigennamen: die Memoria-Begünstigte “Adalheide”, das in derselben Zeile mit Beinstein stehende “S[an]c[t]e Marie”, weiter unten “Heinrici”. Hinzu kommt das abschließende “Amen” in der letzten Zeile. Die Schreibweise des Ortsnamens ist interessant, für sich allein jedoch kein Anlass für einen Zweifel an der Echtheit des Stücks.

Bei seiner Kritik lässt der Autor unberücksichtigt, dass die Schenkung, übrigens eine von mehreren im Jahr 1086 von Heinrich IV. an Speyer9 , 110110 und 114011 bestätigt wird. Beide Urkunden sind zwar nicht mehr im Original, nur noch kopial überliefert, über ihre inhaltliche Echtheit besteht jedoch weitgehend Konsens.

Ein Nachweis, wie lange der geschenkte Besitz im später württembergischen Territorium bei Speyer verblieben ist, gestaltet sich aufgrund der Überlieferungssituation tatsächlich schwierig. Auch für das Gut Waiblingen (bzw. die Güter in Waiblingen), das Heinrich 1080 und 1086 als Memorialstiftung vergab, gibt es (zumindest bisher) keine eindeutigen Hinweise auf den Zeitpunkt des Übergangs an die Grafen von Württemberg. 1283 wird Speyer in einer Verleihung von einem Erbzinslehen an einer Hube als Zahlungsempfänger von Erträgen in Beinstein genannt.12 Außerdem ist schon die Annahme, 26 mansus (Hufen) seien (übrigens ohne Beleg) stets quasi maßstabsgerecht zu übersetzen mit 260 Hektar Landbesitz heute, unzutreffend und irreführend.13

Alle weiteren Überlegungen zum Zeitpunkt der angeblichen Fälschung, die der Autor glaubt um 1400 ansetzen zu können, erübrigen sich damit, ebenso die Vermutung, den “Beginn der Besiedlung” Beinsteins “mit hoher Wahrscheinlichkeit” in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ansetzen zu können.14 Von der Unterstellung unlauterer Motive, das Domstift habe “nach der Pest, spätestens um 1400, mittels einer (gefälschten) Kaiserurkunde” versucht, “in Beinstein Fuß zu fassen und sich mit nicht weniger als 260 Hektar Land zu bereichern”, was den Gedanken an “zielgerichtetes Handeln” geradezu aufdränge15, ist Speyer ebenfalls entlastet.

Fazit: Die Echtheit der Urkunde vom 18. Juni 1086 ist zu Recht in der bisherigen Forschung nicht bezweifelt worden. Einem wichtigen Anknüpfungspunkt, der hier kurz berührt wurde, werde ich im Rahmen meiner Arbeit sicher noch nachgehen: Die kopiale Überlieferung aus dem Codex minor Spirensis und den drei Bänden des Codex maior im Generallandesarchiv wird häufig zitiert, in ihrer eigenen Qualität als Quelle sind sie jedoch noch nicht eingehender untersucht worden. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Memorialschenkungen der salischen Kaiser an Speyer interessiert natürlich auch ihre weitere Verwaltung, Weitergabe, Verlust und Bewertung.

  1. Zur Entwicklung der kommunalen Jubiläumsbegeisterung mit ihrer Konzentration auf 100 bzw. 50 Jahre vgl. z. B. Ulrich Rosseaux, Die erinnerte Stadt – Geschichte und Entwicklung städtischer Jubiläen. Vortrag im Stadtmuseum Bielefeld am 14. November 2014 im Rahmen der Tagung der Fachgruppe Geschichtsmuseen im Deutschen Museumsbund „Die Magie der Zahl. Zu Theorie und Praxis von Jubiläen und Gedenktagen in Geschichtsmuseen“, online abrufbar. []
  2. Beinstein. Geschichte eines Dorfes im Remstal. 1086-1986. Beinsteiner Heimatbuch, hrsg. zur 900-Jahrfeier von der Ortschaftsverwaltung Beinstein im Auftrag der Stadt Waiblingen. Darin beschäftigt sich der damalige städtische Archivpfleger und pensionierte Lehrer sehr ausführlich mit der Urkunde: Wilhelm Glässner, Beinstein in der Kaiserurkunde vom 18. Juni 1086. Die älteste erhaltene urkundliche Erwähnung des Ortsnamens Beinstein vor 900 Jahren und der historische Hintergrund zu den Speyerer Urkunden von 1080 und 1086, S. 10-37. Vgl. auch sein für den Beitrag gesammeltes Material: Stadtarchiv Waiblingen, Best. SGL Nr. 505 und 874 []
  3. Joachim Peterke, Beinstein und eine gefälschte Kaiserurkunde des Mittelalters, in: Waiblingen in Vergangenheit und Gegenwart, Bd. 18, 2014, S. 81-86. []
  4. Vgl. zu Monogramm und Signet der salischen Urkunden Peter Rück, Bildberichte vom König. Kanzlerzeichen, königliche Monogramme und das Signet der salischen Dynastie, Marburg/Lahn 1996 (elementa diplomatica 4), mit Abbildung des Monogramms der fraglichen Urkunde auf S. 147, Abb. 587 []
  5. Vgl. als ausführliche Anmerkung zur Echtheitskritik mit interessantem Einblick in die Arbeit der MGH Theodor Schieffer, Adnotationes zur Germania Pontificia und zur Echtheitskritik überhaupt, zweiter Teil, in: Archiv für Diplomatik, 1988, S. 232-277 []
  6. Ebd., S. 82. []
  7. Ebd. []
  8. Urbar von Stadt und Amt Waiblingen 1351, vgl. Altwürttembergische Urbare aus der Zeit Graf Eberhards des Greiners (1344-1392), bearb. von Karl Otto Müller, Stuttgart 1934 (Württembergische Geschichtsquellen, 23. []
  9. Eine digitale Edition aller Kaiserdiplome Heinrichs für Speyer, auch der gefälschten und verunechteten, hat Bernd Assmann erstellt. []
  10. Enthalten im Liber Obligationum oder Codex maior Spirensis des 15. Jahrhunderts, GLA Best. 67 Nr. 449, fol. 150; Abdruck im WUB Bd. 1, Nr. 258, S. 324-327, mit Literaturhinweisen; MGH DD H IV Nr. 466. []
  11. Enthalten im Codex minor des 14. Jahrhunderts, GLA Best. 67 Nr. 448, fol. 24, und im Codex maior, Bd. 1, fol. 231; Abdruck im WUB Bd. 2, Nr. 314, S. 16, mit weiteren Hinweisen; MGH DD K III Nr. 43. []
  12. Edition: WUB Bd. 8, Nr. 3270, S. 411-412, Eberhard von Köngen verleiht eine Hube in Beinstein als Erbzinslehen, Esslingen, 1283 August 15., Original im Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. 169 (Esslingen, Reichsstadt), U 761, hier online mit Digitalisat. []
  13. Vgl. z. B. den Artikel “Hufe” im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, Bd. 10, Sp. 1867f.: “hufe bezeichnet 1) ein gemessenes und gehegtes landstück in flur oder wald, dessen grösze schwankt […] 2) das von einem colon bewohnte ackerland, stehe es in abhängigkeit von einem herrenhofe, oder sei es unabhängig […] 3) hufe, in freierem sinne, besitz, landbesitz”. []
  14. Joachim Peterke, Nachträge zur mittelalterlichen Geschichte Beinsteins, in: Waiblingen in Vergangenheit und Gegenwart, Bd. 18, 2014, S. 101-111, hier S. 102. []
  15. Ebd., S. 107. []

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Tanja Wolf (5. September 2018). Beinstein und eine echte Kaiserurkunde des Jahres 1086. Saliermemoria. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/tvbp


Von Tanja Wolf

Dipl.-Archivarin (FH), M. A., Leiterin des Universitätsarchivs der TU Braunschweig, Doktorandin bei Prof. Dr. Felicitas Schmieder, Lehrgebiet Geschichte und Gegenwart Alteuropas, Historisches Institut der FernUniversität Hagen.

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