Quod non est in actis, non est in mundo. – Was nicht in den Akten ist, existiert nicht in der Welt. Jede:r Archivschüler:in ist dieser Spruch wohl vertraut. Das waren noch Zeiten, als die Verwaltungen nicht nur Aktenablagen hatten (und führten!), sondern auch noch zentral mit Akten arbeiteten, könnte man denken angesichts derzeitiger Auflösungserscheinungen althergebrachter Schriftgutinstrumente. Wie immer ist es nicht ganz so einfach. Es existierte auch in den streng reglementierten Verwaltungen des 18. und 19. Jahrhunderts eine Welt außerhalb der Akten, ebenso wie es heute eine Verwaltungswelt mit neuen Formen der Überlieferung gibt.
Der Merkspruch erinnert aber an die zentrale Bedeutung schriftlich fixierter, gebündelter und geordneter Informationen über Entscheidungsprozesse, Ereignisse und Zusammenhänge für die rezente Verwaltungsarbeit ebenso wie für die Arbeit der Geschichtsforschung. Umgekehrt stellen fragmentarische, verteilte und kaum auffindbare Daten erhebliche Hindernisse sowohl für den Geschäftsgang wie für die spätere Nachvollziehbarkeit des (Verwaltungs-)Handelns dar.
Ähnlich steht es um das historische Material insgesamt. Man könnte sagen: Was nicht in einer Edition ist, existiert nicht in der Welt der Geschichtsschreibung. Natürlich bieten archivische Bestände Welten teils unausgewerteten Materials, das nur auf die nächste Forschungsfrage wartet. Doch wie Archivar:innen nur zu gut wissen: Nicht allein der Erschließungszustand entscheidet über die Nutzbarkeit. Wurde eine Verzeichnungseinheit – ob Akte, Handschrift oder andere Quelle – noch nicht ediert oder zumindest in früheren Forschungsbeiträgen ausführlicher verwendet und zitiert, ist die Wahrscheinlichkeit einer Nutzung umso geringer. Und wie Historiker:innen nur zu gut wissen: Die Art der Schrift stellt wie die Sprache einer Quelle eine große Herausforderung lange vor der eigentlichen Auswertung dar. Größere Mengen an Material zu verarbeiten, so dass sie eine Basis für weiterführende Erkenntnisse bilden können, ist nicht ohne einen erheblichen Ressourceneinsatz möglich. Schon die Arbeit im Lesesaal ist mit den zum Schutz der Originale notwendigen Beschränkungen, den Begrenzungen durch Öffnungszeiten und dem Durcharbeiten durch Materialberge eine auch körperlich anspruchsvolle Tätigkeit, die vorausschauende Planung und effizienten Zeiteinsatz erfordert, um erfolgversprechend zu sein. Selbst bei guter Vorbereitung kann der Ertrag eines Archivbesuchs enttäuschend ausfallen.
Archivalien haben ein besonderes epistemisches Gewicht in der historischen Argumentation. Nicht erst die moderne wissenschaftliche Geschichtsschreibung nutzt Referenzen auf historisches Material, denn Aussagen über die Vergangenheit sind seit jeher auf eine Überlieferungsgrundlage angewiesen. Über die seinige schreibt der anonyme Autor der Braunschweigischen Reimchronik am Ende des 13. Jahrhunderts etwa: “hi han ich vil ab ghehort / und began iz vragen unte sůchen / her und dhar an mengen bůchen, / daz iz mir wurthe khunt. / ich rant sam eyn leytehunt, / dher dha volghet uph dem spore” (zitiert nach Weiland 1877, 460) – Er habe in einer Menge Bücher nach Informationen gesucht und sei wie ein Jagdhund der historischen Spur gefolgt. Seine Andeutungen allerdings bleiben vage, nur selten gibt er einen Hinweis, welchem Werk er Informationen entnommen hat. In der Geschichtsschreibung der Spätaufklärung wurde die Quellenbasis in Paratexten dann mehr und mehr direkt angesprochen, offengelegt und ggf. ausführlich ausgeschrieben. Es verbreitete sich zunehmend eine Haltung, die nicht nur Quellenorientierung verlangte, sondern die präsentierten Quellen mit durchaus grundsätzlichem Zweifel an Echtheit und Wahrheitsgehalt streng überprüfte – es ging um nicht weniger als bestmögliche Exaktheit und überzeugende Beweise. (Gädeke 2017, 53)
Originale im Arkanbereich
Die dafür nötigen Archive waren allerdings nicht voraussetzungslos nutzbar. Ähnliches gilt für herrschaftliche Bibliotheken. Zugänglichkeit zur überlieferungsbewahrenden Institution musste erbeten werden und wurde oft genug abgelehnt. Selbst mit offiziellem Auftrag ausgestattete Quellensucher wie der Geheime Justizrat und Universalgelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz standen nicht selten vor verschlossenen Türen. Archive waren bis zum Ende des 19. Jahrhunderts “keineswegs etablierte Häuser historischen Wissens (…), die zu historischen Forschungszwecken relevantes Material aufbewahrten und zu diesem Zwecke Forschern und Gelehrten bedingungslos und unumschränkt Zugang boten.” Sie waren “rechtspolitische Institute” (Müller 2019, 20), die den Zugang streng reglementierten. Und wenn eine Nutzung gestattet wurde: Nachprüfbar waren die Ergebnisse für andere Gelehrte nicht. Deshalb arbeiten Forscher:innen zusammen mit Bibliothekar:innen, Archivar:innen und anderen Beteiligten wie Buchdruckern und Verleger:innen seit Jahrhunderten an der Zugänglichmachung von historischem Material in transformierter Weise außerhalb der Archivmauern: in gedruckten Editionen. Ohne die Bemühungen der großen und kleinen Editionsunternehmen der vergangenen gut fünfhundert Jahre wäre die Arbeit mit der Überlieferung deutlich eingeschränkter. Nicht, weil der Umgang mit Originalquellen nicht vertraut wäre, wobei auch das erlernt werden muss, oder es an methodischer Unterstützung durch die Historischen Hilfs- oder besser Grundwissenschaften mangeln würde. Sondern weil der größte Teil dieser Überlieferung ohne Druck oder, in der modernen Variante, ohne Digitalisat nur einer kleinen Gruppe gut vernetzter, mobiler und mit entsprechenden Mitteln ausgestatteter Forscher:innen zugänglich wäre. Auch wenn diese Gruppe heute größer ist als zuvor und die jeweilige räumliche Nähe erhebliche Unterschiede ausmachen kann (eine interessante Frage übrigens für die jeweiligen Voraussetzungen von Heimatforschung, Landesgeschichte und universitärer Forschung): Die Anforderungen an die Bestandserhaltung zum Schutz der Originale erfordert das Reisen zum Original. Hinzu kommen institutionelle Beschränkungen wie Öffnungszeiten und begrenzte Arbeitsplätze.
Zugang und Informationserhalt
Der Druck macht durch die einfache Form der Nutzung nicht nur die Inhalte der Quellen zugänglich. Mit seinem Erscheinen ersetzte die gedruckte Version gewissermaßen die ursprüngliche(n) Variante(n) und trat schon zu Zeiten paralleler Existenz von Original und Abdruck an die erste Stelle. Der gedruckte Text übernahm die Autorität der Vorlage, galt ggf. bis zum Beweis des Gegenteils als unzweifelhaft authentisch und diente als Nachweis für die Verwendung und Auswertung. Damit ist historische Erkenntnis breiter überprüfbar, aber auch abhängig von der Exaktheit des Schreibers, des Editors, des Schriftsetzers und des Druckers.
Durch den Druck sind uns die Informationen zahlreicher Quellen des Mittelalters erhalten geblieben, die andernfalls verloren wären. Die gedruckte editio princeps ist in nicht wenigen Fällen die einzige Überlieferung, etwa bei der vollständigen Fassung des Chronicon Suevicum universale in der Ausgabe des Johann Sichard von 1529 oder im Fall von Wipos Tetralogus in der Ausgabe des Heinrich Canisius von 1602. Auch der Text von Wipos Gesta Chuonradi aus einer Handschrift, die wohl in einem schwäbischen Kloster aufbewahrt wurde – neben dem Exemplar im Generallandesarchiv Karlsruhe die einzig weitere bekannte Version – ist nur in der Ausgabe von Johann Pistorius 1607 überliefert. Nicht die Sicherung des Originals stand im Fokus der Gelehrten, sondern die Sicherung der Information, ihre Nutzbarkeit und ihre Prüfbarkeit. Auch bereits mitgeteilte Quellen konnten nach einem Neudruck verlangen, um genügend beachtet zu werden, fand etwa Wilhelm Giesebrecht 1863: “Die im Folgenenden abgedruckten Briefe stammen aus sieben verschiedenen Handschriften und sind […] so in der Literatur verstreut, daß sie für die Geschichtsforschung fast unbeachtet geblieben sind.” (Giesebrecht 1863, 599)
Was ändert sich nun, wenn die Edition anstelle des Originals genutzt wird? Nicht nur Archivar:innen verweisen gern auf die Materialität und Körperlichkeit von Überlieferung. Mit der Edition rückt der haptische Kontext der Überlieferung in den Hintergrund, es entsteht eine gewisse Illusion der Unmittelbarkeit von Rezipient:in und historischer Information. Gleichzeitig wird diese Information, die als Basis für Referenzen dient, gewissermaßen normiert, nicht nur in ihrem Schriftbild. Die älteren Editionspraktiken, die von der Suche nach dem einen Textursprung und dem Prinzip der Leithandschrift motiviert andere Varianten lediglich als Abweichung statt als eigene Originale kennzeichneten, führten mitunter zur Kanonbildung einer Fassung innerhalb der Überlieferung. Gerade bei komplexen Abhängigkeiten und Variationsverhältnissen wie bei der Quellengruppe um den Reichenauer Materialkern mit dem Chronikwerk Hermanns von Reichenau suggerierten Editionen wie die von Georg Heinrich Pertz, erschienen 1844, eine Eindeutigkeit, die nicht der Überlieferung entspricht. Pertz’ Version entstammt keiner Handschrift, sondern ist der Versuch einer Rekonstruktion, die aus sechs überlieferten Textvarianten zusammengesetzt ist.
Die methodische Herangehensweise hat sich seitdem weiterentwickelt. Und seit mittlerweile mehreren Jahrzehnten eröffnet die digitale Edition wiederum gänzlich neue Potentiale, unter anderem die mögliche Berücksichtigung aller Überlieferungszeugen und Variantendarstellung (vgl. Auge; Mierke 2022). Mit dem Verhältnis von Originalerhalt und Digitalisierung in Archiven beschäftigt sich die Archivwissenschaft immer wieder, als Schwerpunktthema sogar im aktuellen Heft der Zeitschrift “archiv. theorie & praxis“.
Digitale Editionen
(Digitale) Editionen und Digitalisierung von Originalen bilden nicht nur eine für die Forschung nahezu unverzichtbare Arbeitsgrundlage, sie können gewissermaßen als demokratisches Werkzeug verstanden werden. Auch das Factchecking der Geschichtswissenschaft wird dadurch maßgeblich vereinfacht und die ein oder andere Stille Post der Forschung geöffnet. Wer kann schon Zeit- und Mittelaufwendung für Archivreisen begründen, wenn es nicht einmal um die eigene Forschung, sondern um die Überprüfung von anderen geht. Die Forschungsleistung der Geschichtswissenschaft gewinnt damit an Transparenz (Huijnen 2023).
Historisches Arbeiten braucht Editionen – vor der allmählichen Öffnung der Archive im 20. Jahrhundert aus der Notwendigkeit der Nutzbarmachung heraus, und heute sowohl zur Bewältigung des Materialreichtums als auch nach wie vor zur Nachvollziehbarkeit. Die Digitalisierung von Archivbeständen fördert parallel dazu Zugänglichkeit und Transparenz. Heute können wir ortsunabhängig und im besten Fall langfristig nachprüfbar mit mehr Archivalien als je zuvor zu arbeiten.
Vielleicht sind Historiker:innen damit den Originalen näher, als sie es vorher je sein konnten (ohne einen Schlüssel zum Magazin zu besitzen).
Zitierte Literatur
- Auge, Oliver; Mierke, Gesine (2022): Digital, interdisziplinär, vernetzt. Überlegungen zur Neuedition der „Braunschweigischen Reimchronik“ als einer zentralen Quelle niedersächsischer Landesgeschichte im 13. Jahrhundert. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte : Neue Folge der „Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen“, 94 (2022), S. 167–188.
- Gädeke, Nora (2017): Praxis und Theorie. Ein Blick in die Werkstatt des Historilers Leibniz. In: Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716): Akademievorlesungen Februar – März 2016. Herausgegeben von Elke Senne. Hamburg University Press (= Hamburger Akademievorträge), S. 43–84. Online: DOI 10.15460/HUP.AV.1.171 (Zugriff am: 06.04.2024).
- Giesebrecht, Wilhelm (1863): Blüthe des Kaiserthums. Bd. 2,1. 3., veränderte Aufl. Braunschweig: Schwetschke (= Geschichte der deutschen Kaiserzeit).
- Huijen, Pim (2023): Was nützt die Fußnote? Datafizierung und Qualitätskontrolle in den (digitalen) Geschichtswissenschaften. Digital History Berlin. Online: DOI 10.58079/nl4d, Vortrag auf Youtube (Zugriff am: 13.05.2024).
- Müller, Philipp (2019): Geschichte machen: Historisches Forschen und die Politik der Archive. Göttingen: Wallstein Verlag.
- Weiland, Ludwig (Hrsg.) (1877): Sächsische Weltchronik. Eberhards Reimchronik von Gandersheim. Braunschweigische Reimchronik. Chronik des Stiftes S. Simon und Judas zu Goslar. Holsteinische Reimchronik. Hannover: Hahnsche Buchhandlung (= MGH Deutsche Chroniken). Online: URL: https://www.dmgh.de/mgh_dt_chron_2/index.htm#page/(430)/mode/1up (Zugriff am: 13.05.2024).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Tanja Wolf (13. Mai 2024). Formen der Nutzung. Saliermemoria. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/11nx4